Fachinformationen
Fachinformationen
Psychische bzw. psychosomatische Probleme bei Kindern und Jugendlichen werden von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, Psychologischen Psychotherapeut*innen mit besonderer Zusatzqualifikation und psychotherapeutisch tätigen Ärzt*innen behandelt. Häufig finden die Behandlungen in den Nachmittags- und Abendstunden statt, da eine Befreiung vom Unterricht zwar möglich ist, oft aber nicht zielführend, um dem Kind bzw. Jugendlichen z.B. nicht zusätzliche schulische Defizite zuzumuten.
Verfahren
Als Krankenkassenleistung anerkannt sind derzeit: die analytische, die tiefenpsychologisch fundierte, die Systemische Therapie und die Verhaltenstherapie. Ein Teil der niedergelassenen Kolleg*innen verfügt auch über die Möglichkeit, Gruppenbehandlungen durchzuführen. Diese können störungsspezifisch oder störungsübergreifend sein. Bitte informieren Sie sich im Einzelfall bei Ihrer Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB), ob solche Behandlungen vor Ort angeboten werden.
Die einzelnen Verfahren verfügen über unterschiedliche Behandlungskontingente. Diese bestehen in der Regel aus Einzeltherapiesitzungen zuzüglich eines Kontingents von Bezugspersonensitzungen im Verhältnis 1:4 für den Einbezug der Bezugspersonen. Eine Verlängerung ist jeweils unter bestimmten Umständen möglich. Die konkreten Bedingungen erläutern Ihnen der Psychotherapeut bzw. die Psychotherapeutin Ihres Kindes, ggf. können auch die Gesetzlichen Krankenkassen bzw. Privaten Krankenversicherungen hier weiterhelfen.
Besonderheiten bei der Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen
Bei der Psychotherapie von Kindern spielen erlebnisaktivierende und nicht-verbale Interventionen eine größere Rolle als bei Jugendlichen bzw. Erwachsenen. Da diese sich je nach Alter noch nicht so gut ausdrücken können, werden beispielsweise Rollenspiele oder Regelspiele eingesetzt. Es folgen meist auf vier Kindertherapiestunden eine Eltern- oder Familiensitzung, bei Jugendlichen reduziert sich dies unter Umständen. In Ausnahmefällen können Jugendliche auch ohne Zustimmung der Eltern behandelt werden, Auskunft hierzu erteilt z.B. auch die Psychotherapeutenkammer Bayern. Auch bei den komplizierten Sorgerechtsregelungen hilft die PTK Bayern weiter.