Informationen für Patienten(eltern)
Wer behandelt Kinder und Jugendliche?
Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen erfolgt durch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen bzw. Psychologische Psychotherapeut*innen oder Ärztliche Psychotherapeut*nnen mit einer Zusatzqualifikation für Kinder und Jugendliche.
Der Beruf Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in setzt ein abgeschlossenes Studium in Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik voraus. Daran schließt sich eine mehrjährige Psychotherapieausbildung an, die staatliche Abschlussprüfung führt zur Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut bzw. -psychotherapeutin.
Einen Überblick über die verschiedenen Berufsgruppen finden Sie auch hier:
https://api.bptk.de/uploads/Familienratgeber_bke_B_Pt_K_1ab739619a.pdf
Wer wird behandelt?
Behandelt werden je nach Schwerpunkt des Behandelnden Kinder und Jugendliche vom Säuglingsalter bis zum Alter von 21 Jahren. In die Behandlung einbezogen werden bei Bedarf auch die Eltern und weitere Bezugspersonen (Lehrer, Erzieher etc.).
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten werden bei festgestelltem Behandlungsbedarf von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, ebenso wie von der Beihilfe und privaten Krankenkassen. Sie können psychotherapeutische Hilfe für Ihr Kind mit der Versichertenkarte Ihres Kindes in Anspruch nehmen, eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Bitte klären Sie, falls Sie privat versichert sind, im Vorfeld, ob und in welchem Umfang eine psychotherapeutische Behandlung übernommen wird und bitten Sie ggf. um die Zusendung der entsprechenden Formulare.